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AGB

Hier findest du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bold Hotels und des Bold Campus. Du kannst sie dir durchlesen und auch speichern oder ausdrucken. 

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bold Hotels

    • § 1 Geltungsbereich

      (1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (sog. Hotelaufnahmevertrag) der Bold Hotels, nachfolgend Hotel genannt. Diese Bedingungen sind in jedem der Bold Hotels sichtbar angebracht. Durch diese Tatsache allein sind sie den Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.

      (2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

      (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

      § 2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Verjährung

      (1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das heißt, dass bereits mit der telefonischen Bestellung des Kunden und der mündlichen Bestätigung der Buchung durch das Hotel ein Hotelaufnahmevertrag abgeschlossen wird. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

      (2) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

      (3) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

      § 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

      (1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

      (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

      (3) Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind wie z.B. Kurtaxe.

      (4) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

      (5) Sofern nicht eine Vorauszahlung vereinbart wurde, wie insbesondere gemäß § 4 Abs. 2, sind Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum binnen acht Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bzw. wenn der Kunde ein Verbraucher ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

      (6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

      (7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

      (8) Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

      § 4 Rücktritt, Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

      (1) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, indem er den Rücktritt in Textform gegenüber dem Hotel erklärt, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

      (2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden nicht in Textform abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Zahlungs- und Stornierungsbedingungen:

      a) Standardrate (1–6 Nächte):
      Die Zahlung für den kompletten Aufenthalt muss spätestens bei Anreise erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung oder Änderung ist in Textform bis 18 Uhr am Anreisetag möglich. Bei einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise nach 18 Uhr werden 90 % der Kosten für die erste Nacht berechnet. Während des Aufenthalts ist eine Stornierung oder Änderung in Textform mit einer Frist von einem Tag möglich. Sollte die Abreise vor Ablauf der Frist erfolgen, werden 90% der Kosten für die Nächte vom Abreisetag bis zum Fristende berechnet. Gebuchte und nicht in Anspruch genommene Frühstücksleistungen werden vollständig erstattet.

      b) Standardrate (7–29 Nächte):
      Die Zahlung für den kompletten Aufenthalt muss spätestens bei Anreise erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung oder Änderung ist in Textform mit einer Frist von zwei Tagen vor der Anreise möglich. Bei einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise nach der vorgenannten Frist werden 90 % der Kosten für die ersten beiden Nächte berechnet. Während des Aufenthalts ist eine Stornierung oder Änderung in Textform mit einer Frist von zwei Tagen möglich. Sollte die Abreise vor Ablauf der Frist erfolgen, werden 90% der Kosten für die Nächte vom Abreisetag bis zum Fristende berechnet. Gebuchte und nicht in Anspruch genommene Frühstücksleistungen werden vollständig erstattet.

      c) Standardrate (ab 30 durchgängigen Nächten):
      Die zu entrichtende Miete ist grundsätzlich im Voraus fällig. Die Zahlung für den kompletten Aufenthalt (Mietvorauszahlung, Kaution und Endreinigungsgebühr inkl. 7 % MwSt. für den ersten Monat) muss spätestens bei Anreise erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung oder Änderung ist in Textform mit einer Frist von 14 Tagen vor der Anreise für Buchungen bis zu zehn Zimmer möglich. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass in diesem Monat keine Messe oder Sonderveranstaltungen stattfinden; dann beträgt die Frist 28 Tage vor der Anreise. Bei einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise nach den vorgenannten Fristen werden 90 % der Kosten für die ersten 14 bzw. 28 Nächte berechnet. Während des Aufenthalts ist eine Stornierung oder Änderung in Textform mit einer Frist von 14 Tagen, frühestens wirksam mit dem Ende des Mindestaufenthalts von 30 Nächten, möglich. Sollte die Abreise vor Ablauf der Frist erfolgen, werden 90% der Kosten für die Nächte vom Abreisetag bis zum Fristende berechnet, wobei auch hier der Mindestaufenthalt von 30 Tagen zu berücksichtigen ist. Gebuchte und nicht in Anspruch genommene Frühstücksleistungen werden vollständig erstattet.

      d) Beste Rate 
      Nach der Buchung ist keine kostenfreie Stornierung oder Änderung mehr möglich. Der gesamte Buchungsbetrag wird direkt nach Buchung von der Kreditkarte des Kunden abgebucht.

      e) Messen und Sonderveranstaltungen:
      Bei einer Buchung während Messen oder zu Sonderveranstaltungen gelten die über die Reservierungsbestätigung gesondert vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

      f) Gruppen und Packagebuchungen:
      Bei einer Buchung ab zehn Zimmern sowie Packagebuchungen gelten die über die Reservierungsbestätigung gesondert vereinbarten Zahlungs- und Stornierungsbedingungen.

      (3) Das Hotel rechnet die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der ersparten Aufwendungen an.

      (4) Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

      (5) Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

      § 5 Rücktritt des Hotels

      (1) Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

      (2) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

      -höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

      -Zimmer oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden wie z.B. Identität des Kunden, Zahlungsfähigkeit, Aufenthaltszweck;

      -das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

      -der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

      -ein Verstoß gegen § 1 Abs. 2 vorliegt.

      (3) Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

      § 6 Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe, Zimmerrückgabe

      (1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

      (2) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

      (3) Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

      (4) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

      § 7 Haftung des Hotels

      (1) Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich § 7 Abs. 1 S. 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer vom Hotel übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in § 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

      (2) Das Hotel ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Hotelzimmer eingebrachten Gegenstände jeglicher Art und haftet daher nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Wertgegenstände. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Hotel keine Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Zimmersafe, Hotelsafe oder einer anderen Art der Aufbewahrung bietet. Auch Gegenstände, die in den allgemein zugänglichen Bereichen und Räumen des Hotels, in der Lounge des Hotels oder in den technischen Einrichtungen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Die Einbringung durch den Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Das Hotel ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Hotel belassenes Reisegepäck, wie Koffer, Taschen oder Sonstiges, das nach Räumung der Zimmer im Hotel, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferaufbewahrungsbereichen, belassen und später abgeholt wird.

      (3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

      § 8 Haftung des Kunden

      Das Hotel hat das Recht dem Kunden im Falle einer extremen Verschmutzung des Zimmers (beispielsweise durch Rauchen im Zimmer o.ä.) eine Sonderreinigungsgebühr i.H.v. EUR 150,00 zu berechnen. Sollte das Zimmer aufgrund des Verschmutzungsgrades an dem Tag selbst nicht mehr nutzbar sein, werden EUR 200,00 berechnet. Das Hotel behält sich das Recht vor, dies auch nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung einer nachweisbar höheren Sonderreinigungsgebühr bleibt ausdrücklich vorbehalten.

      § 9 Schlussbestimmungen

      (1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen in Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

      (2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

      (3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

      (4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

      (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

      (6) Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht am Streitbeteiligungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

      München, Februar 2024

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bold Campus

    • I. Geltungsbereich

      1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen im Bold Campus Königstein zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Banketten etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels bzw. Bold Campus (im Weiteren einheitlich „Hotel“ genannt).

      1.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

      2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern der KTC GmbH zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

      2.1 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

      3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

      II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Adults-only Hotel, Verjährung

      1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.

      2. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

      3. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Veranstalters vorliegt.

      4. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

      5. Das Hotel entspricht nicht in Gänze der GUV-SR 2002 (bisher GUV 16.4) (Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung –) bzw. DIN 18065, weshalb es sich um ein Adults-only Hotel handelt.

      6. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden 1 Jahr. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB und § 199 Abs. 4 BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten nicht, wenn dem Hotel Vorsatz zur Last fällt. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in 1 Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

      III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

      1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.

      2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

      3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.

      4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

      5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz bzw., bei Rechtsgeschäften an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

      6. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

      7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

      8. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs ist das Hotel einseitig berechtigt, eine entsprechende Änderung der Preise vorzunehmen.

      IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

      1. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Erfolgen ein Rücktritt bzw. eine Stornierung nicht rechtzeitig, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

      2. Stornofristen und -gebühren: Bei Stornierung der Buchung / Rücktritt vom Vertrag nach dem vertraglich vereinbarten kostenfreien Rücktrittstermin fallen die nachfolgend aufgeführten Stornierungsgebühren an:

      Für Gruppen bis 15 Personen:
      » bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
      » 4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 75%*
      » 2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 90%*
      » bei Nicht-Anreise 100%*

      Ab 16 bis 60 Personen:
      » bis 8 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
      » 8 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 50%*
      » 4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 75%*
      » 2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 90%*
      » bei Nicht-Anreise 100%*

      Ab 61 bis 100 Personen:
      » bis 12 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
      » 12 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 25%*
      » 8 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 50%*
      » 4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 75%*
      » 2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 90%*
      » bei Nicht-Anreise 100%*

      Ab 101 bis 160 Personen:
      » bis 16 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
      » 16 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 25%*
      » 12 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 35%*
      » 8 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 50%*
      » 4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 75%*
      » 2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 90%*
      » bei Nicht-Anreise 100%*

      Ab 161 Personen:
      » bis 20 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
      » 20 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 25%*
      » 16 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 35%*
      » 12 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 45%*
      » 8 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 50%*
      » 4 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 75%*
      » 2 Wochen oder weniger vor der Veranstaltung 90%*
      » bei Nicht-Anreise 100%*

      * von der Summe der gebuchten Leistungen.

      3. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch obige Staffelung berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

      V. Rücktritt des Hotels

      1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

      2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß III Ziffer 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

      3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Wird im Fall der Geschäftsaufgabe die Erfüllung des Vertrags unmöglich, kann das Hotel bis 12 Wochen vor gebuchter Inanspruchnahme der Leistung vom Vertrag zurücktreten.

      4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

      VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

      1. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl gelten die oben genannten Stornobedingungen.

      2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

      3. Bei Reduzierung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

      4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

      VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

      Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet („Korkgeld“). Die Mitnahme von Speisen und Getränken aus dem Restaurant ist nicht gestattet. Gleiches gilt für das Abfüllen von mitgebrachten Flaschen an den Getränkestationen.

      VIII. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

      1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

      2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden in der Regel ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

      3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertrags- überschreitende Nutzung bis 17.00 Uhr 25,00 € in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr werden 100% des Listenpreises berechnet. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

      IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

      1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

      2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehende Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

      3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.

      4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

      5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

      X. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

      1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

      2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

      3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

      XI. Haftung des Kunden für Schäden

      1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

      2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

      3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,- in Bankschließfächern an der Rezeption aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

      4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

      5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

      XII. Schlussbestimmungen

      1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

      2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des jeweiligen Hotels.

      3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

      4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

       

      Königstein, Juli 2023